Alle Informationen
Modalitäten
Gesetzliche Grundlagen & DFP Punkte
Der Ausbildungslehrgang zum/zur Arbeitsmediziner*in gemäß gesetzlicher Grundlagen ist von der Österreichischen Ärztekammer approbiert. Die Ausbildung ist für das Diplom-Fortbildungsprogramm der Österreichischen Ärztekammer anrechenbar und umfasst 210 DFP Punkte. Absolvent*innen können das Spezialdiplom “Arbeitsmedizin” der Österreichischen Ärztekammer beantragen.
Zeitplan und Aufbau
Der Unterricht besteht aus Lehreinheiten, die in sieben Module aufgeteilt sind und jeweils drei Tage umfassen: Donnerstag bis Samstag, jeweils von 9 bis 18 Uhr. Zudem kommen drei Betriebspraktika und eine Projektarbeit. Die drei Betriebspraktika umfassen eine circa fünfseitige Vorevaluierung und einen 10-15 seitigen Evaluierungsbericht.
Organisation
Kosten
Zwei mögliche Zahlungsmodelle
Für Ihre zukünftige Ausbildung Arbeitsmedizin stehen Ihnen zwei Zahlungsmodelle zur Verfügung: eine Einmalzahlung oder eine Ratenzahlung. Die Gesamtkosten bei der Einmalzahlung belaufen sich auf € 7.590. Wir beraten Sie gerne persönlich über den Lehrgang, das Berufsbild und alle weiteren Anliegen. Unser Office steht Ihnen jederzeit gerne für Fragen zur Verfügung. Terminvereinbarung telefonisch unter 0664 / 195 37 70 oder per Mail an office@wiap.at.
So funktioniert die Ratenzahlung
Falls Sie das Ratenzahlungsmodell bevorzugen, sind insgesamt vier Teilzahlungen, zu je € 1.980 fällig. Die Gesamtkosten bei der Ratenzahlung belaufen sich auf somit € 7.920. Die jeweiligen Raten müssen zu folgenden Terminen beglichen werden:
- Eine Woche nach erfolgter Anmeldung
- Zwei Monate nach erfolgter Anmeldung
- Vier Monate nach erfolgter Anmeldung
- Sechs Monate nach erfolgter Anmeldung
Ermäßigungen und Spezialangebote
Bei Gruppenanmeldungen bekommen Sie eine Ermäßigung von 5% bei gemeinsamer Anmeldung von zwei Personen. 10% Ermäßigung bieten wir bei einer gemeinsamen Anmeldung von drei und mehr Personen an. Bei einer Mutter- oder Vaterschaftskarenz bieten wir ebenfalls spezielle Ausbildungs- und Zahlungsmodalitäten an. Fragen Sie bei uns an! Bitte kontaktieren Sie uns vor der Anmeldung.
Kursstart und Termine
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Weitere InformationenBerufspraktika
Theoretischer Input zu den Betriebspraktika
Der Ausbildungslehrgang zum/zur Arbeitsmediziner*in umfasst drei verpflichtende Berufspraktika. Um Sie bei diesen Praktika zu unterstützen, bieten wir Ihnen einen theoretischen Input vor Antritt des Praktikums an. Voraussetzung, um daran teilnehmen zu können, ist der Besuch von mindestens zwei Modulen. Die Veranstaltung findet in der Zeltgasse 12, im 8. Wiener Gemeindebezirk statt und dauert 4-5 Stunden.
Betriebspraktika
Um ein Betreibspraktikum antreten zu dürfen, wird ein theoretischer Input, der 4-5 Stunden dauert, voraussgesetzt. Zusätzlich umfasst jedes Praktikum eine schriftliche Vorevaluierung sowie Evaluierung und Präsentation. Die Betriebspraktika finden nur bei genügend Anmeldungen statt!
Anmeldungen per E-Mail an office@wiap.at.
Ergebnispräsentationen und Projektarbeit
Um die Präsentation und Abgabe der Evaluierungsberichte und Projektarbeit zu absolvieren, melden Sie sich bitte jeweils spätestens 14 Tage vor dem Präsentationstermin an! Die Präsentationen finden unmittelbar vor den Prüfungen statt. Bitte beachten Sie, dass die genaue Uhrzeit je nach Teilnehmerzahl ein wenig variieren kann und die Zeitangaben Änderungen vorbehalten sind.
Prüfungstermine
Berufsausblick
Berufsbild nach der Ausbildung
Das Feld der Arbeitsmedizin ist vielfältig und hoch interessant. Arbeitsmedizin spielt bei der Umsetzung des Arbeitnehmer*innenschutzgesetzes eine zentrale Rolle. Im Zentrum stehen die Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen sowie Maßnahmen und Strategien zur Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz. Arbeitsmedizin bietet somit eine spannende und abwechslungsreiche Alternative zur klassischen, kurativen Tätigkeit, die außerhalb der gewohnten Krankenhausumgebung stattfindet. Da es keine Nachtdienste gibt, zeichnet sich die Arbeitsmedizin durch hohe Familienfreundlichkeit aus.
Beste Chancen auf dem Arbeitsmarkt
Die Chancen auf dem Arbeitsmarkt sind nach Absolvierung der Ausbildung Arbeitsmedizin an der WIAP äußerst gut. Wir erhalten wöchentlich Anfragen von arbeitsmedizinischen Zentren, die dringend Arbeitsmediziner*innen suchen. Auf unserer Jobbörse finden sich zusätzliche Stellenangebote. Der bereits bestehende Mangel wird sich aufgrund eines Generationswechsels weiter verstärken. Man schätzt, dass in durchschnittlich etwa 100 Arbeitsmediziner*innen pro Jahr in den Ruhestand treten werden.
Beschäftigungsmöglichkeiten Arbeitsmedizin
Prinzipiell vier Möglichkeiten als Arbeitsmediziner*in tätig zu sein:
- Anstellung in arbeitsmedizinischen Zentren, deren Aufgabe in der Versorgung größerer Unternehmen besteht
- Selbstständige Betreuung von Firmen
- Möglichkeit, sich mit Hilfe der Arbeitsmedizin neben einer kurativen Tätigkeit (z.B. in einer eigenen Praxis oder im Krankenhaus) ein „zweites Standbein“ zu schaffen
- Häufige Anstellung in wichtigen Institutionen wie der Allgemeinen Unfallversicherung (AUVA) oder dem Arbeitsinspektorat
Anmeldeformular
Gesetzliche Grundlagen und Curriculum
Gemäß Bundesgesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeit (Arbeitnehmerschutzgesetz ASchG) wurde am 17.06.1994 als BGBl. Nr. 450/1994 kundgemacht; es trat mit 01.01.1995 in Kraft. Daher ist jeder österreichische Betrieb verpflichtet für eine arbeitsmedizinische Betreuung seiner Arbeitnehmer*innen zu sorgen. Gemäß ASchG bzw. Ärztegesetz BGBl. I Nr. 169/1998, idgF. sind Ärzt*innen berechtigt, wenn sie zusätzlich eine arbeitsmedizinische Ausbildung an einer anerkannten Akademie für Arbeitsmedizin absolvieren.
Das vorliegende Curriculum basiert auf den Vorgaben der Verordnung über die arbeitsmedizinische Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten BGBl. Nr. 489/1998, idgF. und den Vorgaben des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Das Curriculum im Detail:

Arbeitsphysiologie

Psychische Einflussfaktoren

Biomonitoring und Biostatistik

Einflussfaktoren im Arbeitsumfeld

Rehabilitation

Spezielle Technologien

Arbeitsmedizinische Nachweisverfahren

Prävention und Gesundheitsförderung

Arbeitnehmer*innen mit besonderer Schutzbedürftigkeit
Auf Wunsch erhalten Sie auch immer einen persönlichen Gesprächstermin!