Ausbildung zum/zur arbeitsmedizinischen Fachassistent/in

Profil

Aufgrund der gesetzlichen Novellierung des AbeitnehmerInnenschutzgesetzes – AschG BGBl. Nr. 450/1994, idgF und der Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales über arbeitsmedizinische Zentren – AMZ-VO, BGBl, Nr. 441/1996, idF 1BGBl II 1999/441 z.BGBl. II 2013/210 besteht die Ausbildungsmöglichkeit zur „Arbeitsmedizinischen Fach-Assistenz“.

Arbeitsmedizinische Fach-Assistenz (AFA) können AMED bei Planungen, Vorbereitungen, Durchführung ihrer Tätigkeiten sowohl operativ als auch administrativ unterstützen. Aufgrund ihrer Ausbildung sind AFA in der Lage, arbeitsmedizinische Untersuchungen bzw. bestimmte diagnostische Verfahren eigenständig durchzuführen. D.h. sie können selbstständig im Rahmen ihrer Tätigkeit 30% der arbeitsmedizinischen Tätigkeit der ArbeitsmedizinerInnen übernehmen.

Arbeits- und Organisationspsychologie - WIAP -1 zu 1

Inhalt

  • Grundlagen des ArbeitnerhmerInnen-Schutzes sowohl in Verhalten- und Verhältnisprävention
  • gesetzliche Grundlagen/ASchG und dessen Verordnungen, ASVG und Arbeitsrecht
  • die Messungen physikalischer, chemischer, biologischer und psychischer Gefährdungen am Arbeitsplatz und deren Bewertungen
  • arbeitsmedizinische Untersuchungen/Biomonitoring
  • Erste Hilfe
  • Biostatistik/Qualitätsmanagement
  • Maßnahmen zur Gesundheitsförderung
  • spezifische Arbeitsverfahren und Technologien
  • Rechnungswesen und Kostenrechnung

    Zulassung

    In- oder ausländische Fachhochschule mit abgeschlossenem Bachelor in :

    • Biomedizinischer Analytik
    • Diätologie
    • Ergotherapie
    • Gesundheitsmanagement
    • Gesundheits- und Krankenpflege
    • Hebammen
    • Logopädie
    • Orthoptik
    • Physiotherapie
    • Radiologietechnologie

      Wenn kein abgeschlossenes Universitätsstudium nachgewiesen werden kann, ist eine Anmeldung beim Lehrgang möglich mit einer abgeschlossenen Ausbildung und 2 Jahren Berufserfahrung in folgenden Bereichen:

      • für den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege
      • für den medizintechnischen Dienst Biomedizinische Analytik,
      • Diätologie
      • Ergotherapie
      • Logopädie
      • Orthoptik
      • Physiotherapie
      • Radiologietechnologie

      Dauer

      • Intensivlehrgang: 1 Semester mit 216 Stunden Unterricht zur Vermittlung von Fachwissen.
      • Selbststudium: ca. 400 Stunden entsprechender Literatur zur begleitenden Vorbereitung und Wissenserweiterung  

      Termine Frühjahr 2023

      • Modul 1: 11.-15. April 2023 à 48 h
      • Modul 2: 08.-13. Mai 2023 à 48 h
      • Modul 3: 19.-24. Juni 2023 à 40 h
      • Modul 4: 11.-16. September 2023 à 40h
      • Modul 5: 16.-21. Oktober 2023 à 40h

      Termine Frühjahr 2024

      • Modul 1: 15.01. – 20.01.2024 à 48h
      • Modul 2: 12.02 – 17.02.2024 à 48h
      • Modul 3: 17.03. – 23.03.2024 à 40h
      • Modul 4: 08.04. – 13.04.2024 à 40h
      • Modul 5: 06.05 – 11.05.2024 à 40h

      Termine Herbst 2024

      • Start: 14.10.2024

      Kurskosten

      Für Ihre zukünftige Ausbildung zum/zur Arbeitsmedizinischen Assistent/in stehen Ihnen mehrere Zahlungsmodelle zur Verfügung

      Einmalzahlung
      Die Gesamtkosten betragen € 5.090,-

      Ratenzahlung
      Die Bezahlung erfolgt in vier Teilzahlungen zu je € 1.350,-. Die Gesamtkosten betragen € 5.400,-.

      Beratungsgespräch

      Wir beraten Sie gerne persönlich über den Lehrgang, das Berufsbild und alle weiteren Anliegen. Unser Office steht Ihnen jederzeit gerne für Fragen zur Verfügung.

      Terminvereinbarung telefonisch unter 0664 / 195 37 70 oder per mail an office@wiap.at.

      Anmeldeformular „Arbeitsmedizinische Assistenz“

      STORNOBEDINGUNGEN: Nach Anmeldung sind im Fall einer Abmeldung 50% der Lehrgangskosten zu bezahlen. Bei neuerlicher Anmeldung zu einem späteren Zeitpunkt würde dieser Betrag auf die Lehrgangskosten angerechnet werden.