Gesetzliche Grundlagen

Gesetzliche Grundlagen zum Lehrgang „Arbeitsmedizin“

Gemäß Bundesgesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeit (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz ASchG) wurde am 17.06.1994 als BGBl. Nr. 450/1994 kundgemacht; es trat mit 01.01.1995 in Kraft. Daher ist jeder österreichische Betrieb verpflichtet für eine arbeitsmedizinische Betreuung seiner ArbeitnehmerInnen zu sorgen.

Gemäß ASchG bzw. Ärztegesetz BGBl. I Nr. 169/1998, idgF. sind ÄrztInnen berechtigt, wenn sie zusätzlich eine arbeitsmedizinische Ausbildung an einer anerkannten Akademie für Arbeitsmedizin absolvieren, zur Ausübung des Berufs ArbeitsmedizinerIn. Das vorliegende Curriculum basiert auf den gesetzlichen Vorgaben über die arbeitsmedizinische Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten BGBl. Nr. 489/1995, idgF. und den Vorgaben des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

 

Arbeitsmedizin_Weiterbildung